AGB Beratung / Coaching


Allgemeine Geschäftsbedingungen
für psychosoziale Beratung, Coaching, Lehrtrainings, Supervision

§ 1 Anwendung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
1. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Geschäftsbedingungen
zwischen dem psychologischen Berater und dessen Klienten/
Auftraggeber/innen, soweit zwischen den Vertragsparteien nichts
Abweichendes schriftlich vereinbart wurde.

2. Der Beratungsvertrag kommt zu Stande, wenn der/ die Klient/in das
generelle Angebot des Beraters annimmt und sich an den Berater zum
Zwecke der
psychosoziale Beratung, des Coachings, Lehrtrainings oder
Supervision wendet.

3. Der Berater ist berechtigt einen Beratungsvertrag ohne Angaben von
Gründen abzulehnen, wenn das erforderliche Vertrauensverhältnis nicht
erwartet werden kann. Dies gilt auch dafür, dass der Berater auf Grund seiner
Spezialisierung oder aus ähnlichen Gründen nicht beraten darf, ebenso bei
Gewissenskonflikten. Der Honoraranspruch für die bis zur Ablehnung
entstandenen Leistungen bleibt erhalten.

§ 2 Vertragsgegenstand
Der/ die Klient/in/ bzw. die/der Auftraggeber/in nimmt bei dem Berater eine
psychologische Beratung, Supervision, Lehrtraining oder ein Coaching in
Anspruch.
Die/ der Klient/in bzw. die/der Auftraggeber/in und der Berater definieren
gemeinsam das Beratungsanliegen und das Beratungsziel. Die Beratung dient
der Überwindung psychosozialer Probleme, der Aktivierung von Ressourcen
und dem Formulieren neuer Ziele.
Die Supervision dient der Aufarbeitung und Überwindung beruflicher Krisen
außerhalb der Heilkunde.
Um die Beratungsziele zu erreichen, werden verschiedene Beratungsverfahren
angewendet, welche in der Regel humanistische Grundlagen und
Kommunikationsmethoden zur Grundlage haben. Andere Verfahren und
Methoden werden jedoch nicht ausgeschlossen. Die Verfahren sind nicht
schulmedizinisch anerkannt. Eine Psychotherapie (Diagnostizieren, Heilen oder
Lindern von Krankheiten) wird ausdrücklich ausgeschlossen und darf nicht
durchgeführt werden. Der/ die Klient/in sucht dafür Ärzte, psychologische
Psychotherapeuten oder Heilpraktiker auf. Die Beratung umfasst schriftliche
Analysen und Berichte. Der/die Klient/in stimmt einer möglichen (digitalen)
Aufzeichnung der Beratungssitzung ausdrücklich zu.

§ 3 Beratungserfolg
Der Berater kann den gewünschten oder geplanten Erfolg oder das Erreichen
gesteckter Ziele in der gemeinsamen Arbeit nicht garantieren. Beide Parteien
arbeiten jedoch nach besten Wissen und Können daran, dass ein
Beratungserfolg eintritt. Die Mitarbeit des/r Klienten/in ist für den
Beratungserfolg ausschlaggebend.

§ 4 Honorar
Der/die Klient/in zahlt die anfallenden Beratungskosten für die vereinbarten
Beratungen immer im Vorfeld per PayPal oder Überweisung. Eine Zahlung in Bar
am Tag der Beratung ist ebenfalls möglich.. Die Summe richtet sich nach den im
Beratungsvertrag ausgewiesenen Beratungskosten.

§ 5 Ausfallhonorar
Klient/in und Berater vereinbaren gemeinsam die Beratungstermine nach
Absprache. Bei jedem vereinbarten Termin ist eine Absage über meine Telefonnummer
0163 66 48 401 bis 48 Stunden vor Beginn kostenfrei möglich.Sollte ich dann gerade
nicht erreichbar sein, bitte ich um eine WhatsApp Nachricht oder SMS an oben
genannte Nummer. Gerne können Sie auch den Weg über meinen Mailkontakt
"info@teenbratcamp.eu" nutzen.
Bei Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung entfällt ein Ausfallhonorar.

§ 6 Beratungsdauer und Kündigung
Die psychologische Beratung sollte wenigstens einen Umfang von 5 Stunden
umfassen (bei Supervision gilt eine solche Regel nicht). Der genaue
Beratungsumfang wird in einem schriftlichen Beratungsvertrag festgehalten.
Der Beratungsvertrag kann jederzeit ohne Begründung beiderseitig mit einer
Frist von 5 Tagen gekündigt werden. Eine Rechnung wird erstellt und enthält
den Namen und die Anschrift des/ der Klienten/in, das Beratungsdatum und
die Beratungsdauer, sowie den Rechnungsbetrag.

§ 7 Verschwiegenheitspflicht
Der Berater verpflichtete sich gegenüber Dritten Stillschweigen über die
Inhalte der Beratung zu bewahren. Auskunftserteilung gegenüber Dritten darf
nur erfolgen, wenn der/ die Klient/in hierzu schriftlich oder mündlich sein/ ihr
Einverständnis erteilt hat oder davon auszugehen ist, dass die
Auskunftserteilung im Interesse des/ der Klienten/in ist, (die Verschwiegenheit
betrifft jedoch nicht die Vereitelung oder Verfolgung mutmaßlicher Straftaten
oder den Schutz höherer Rechtsgüter), oder der Berater sich mit Hilfe der
Daten gegenüber einem (Schieds)-Gericht entlasten könnte.

§ 8 Gerichtsstand
Gerichtsstand ist der Wohnort der Beraterin (oder nächster Gerichtsstandort)
und somit Oberhausen.
Grundsätzlich sollten aber alle Meinungsverschiedenheiten gütlich beigelegt
werden und dem Vertragspartner selbst zunächst schriftlich mitgeteilt werden.

§ 9 Gesundheitszustand und Mitwirkung des/der Klienten/in
Der/ die Klient/in versichert, dass er/ sie an keiner Erkrankung leidet, die
seine/ ihre Geschäftsfähigkeit beeinträchtigt oder die einer Beratung aus
medizinischen, psychiatrischen oder psychologischen Gründen zur Zeit
entgegensteht. Sollte der/die Klient/in darüber im Zweifel sein, versichert er/
sie selbstständig einen Arzt aufsuchen, um dies abzuklären und ggf.
aufgetretene Krankheiten behandeln zu lassen. Sollte eine für die Beratung
relevante Erkrankung festgestellt worden sein, so hat der Klient den Berater
davon sofort in Kenntnis zu setzen und die Beratung bei ihm nur weiterhin
wahrzunehmen, wenn der Arzt dies ausdrücklich befürwortet. Ist der/ die
Klient/in auf Anraten des Beraters nicht bereit sich ärztlich untersuchen zu
lassen, so kann der Berater eine Fortführung der Beratung ablehnen.
Zu einer aktiven Mitwirkung ist der/ die Klient/in nicht verpflichtet. Der
Berater ist in dem Falle aber berechtigt die Beratung zu beenden, wenn das
Vertrauen nicht mehr gegeben scheint oder durch die fehlende Mitwirkung des/
der Klienten/in der Erfolg der Beratung gefährdet scheint.

§ 10 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen des Beratungsvertrages oder der Allgemeinen
Geschäftsbedingungen ungültig oder nichtig sein oder werden, wird damit die
Wirksamkeit des Beratungsvertrages nicht tangiert. Die ungültige oder nichtige
Bestimmung ist vielmehr in freier Auslegung durch die Bestimmungen zu
ersetzen, die dem Vertragszweck oder dem Parteiwillen am nächsten kommt.
Hiermit kenne ich die allgemeinen Geschäftsbedingungen an:


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Ort, Datum, Unterschrift